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   BVerwG, 02.12.1964 - V B 59.64   

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https://dejure.org/1964,5709
BVerwG, 02.12.1964 - V B 59.64 (https://dejure.org/1964,5709)
BVerwG, Entscheidung vom 02.12.1964 - V B 59.64 (https://dejure.org/1964,5709)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Dezember 1964 - V B 59.64 (https://dejure.org/1964,5709)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Nichtzustellbarkeit eines eingeschriebenen Briefes an einem Samstag - Gewährung von Kriegsgefangenenentschädigung - Kriegsgefangenschaft eines ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.11.1957 - V C 595.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.12.1964 - V B 59.64
    Das angefochtene Urteil weicht von demUrteil des erkennenden Senats vom 13. November 1957 - BVerwG V C 595.56 - (DÖV 1958 S. 473 = MDR 1958 S. 121 = NJW 1958 S. 275 = DVBl. 1958 S. 134 = Buchholz BVerwG 412.4 § 2 KgfEG Nr. 5) ab und beruht auch auf dieser Abweichung (§ 23 Abs. 2 KgfEG in Verbindung mit §§ 190 und 132 Abs. 2 Ziffer 2 VwGO).
  • BVerwG, 22.12.1961 - VIII B 52.61

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Versäumung der

    Auszug aus BVerwG, 02.12.1964 - V B 59.64
    In diesen Fällen hat das erkennende Gericht bereits mehrfach entschieden, daß ein Verschulden des Rechtsmittelführers dann nicht vorliegt, wenn die Rechtsmittelfrist nur deshalb versäumt wurde, weil der Prozeßbevollmächtigte die Rechtsmittelschrift nicht durch gewöhnlichen Brief, sondern durch eingeschriebenen Brief aufgegeben hat, dieser aber an einem dienstfreien Samstag nicht zugestellt werden konnte(Beschluß vom 9. März 1960 - BVerwG VIII B 18.60 - in JR 1961 S. 114 = DVBl. 1960 S. 397 = ZMR 1960 S. 252 = NJW 1960 S. 979;Beschluß vom 22. Dezember 1961 - BVerwG VIII B 52.61 - in Buchholz BVerwG 310 § 60 VwGO Nr. 15).
  • BVerwG, 25.02.1960 - III C 314.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.12.1964 - V B 59.64
    In diesen Fällen hat das erkennende Gericht bereits mehrfach entschieden, daß ein Verschulden des Rechtsmittelführers dann nicht vorliegt, wenn die Rechtsmittelfrist nur deshalb versäumt wurde, weil der Prozeßbevollmächtigte die Rechtsmittelschrift nicht durch gewöhnlichen Brief, sondern durch eingeschriebenen Brief aufgegeben hat, dieser aber an einem dienstfreien Samstag nicht zugestellt werden konnte(Beschluß vom 9. März 1960 - BVerwG VIII B 18.60 - in JR 1961 S. 114 = DVBl. 1960 S. 397 = ZMR 1960 S. 252 = NJW 1960 S. 979;Beschluß vom 22. Dezember 1961 - BVerwG VIII B 52.61 - in Buchholz BVerwG 310 § 60 VwGO Nr. 15).
  • BVerwG, 09.03.1960 - VIII B 18.60

    Vorliegen von Verschulden des Prozeßbevollmächtigten bei einer nicht erfolgten

    Auszug aus BVerwG, 02.12.1964 - V B 59.64
    In diesen Fällen hat das erkennende Gericht bereits mehrfach entschieden, daß ein Verschulden des Rechtsmittelführers dann nicht vorliegt, wenn die Rechtsmittelfrist nur deshalb versäumt wurde, weil der Prozeßbevollmächtigte die Rechtsmittelschrift nicht durch gewöhnlichen Brief, sondern durch eingeschriebenen Brief aufgegeben hat, dieser aber an einem dienstfreien Samstag nicht zugestellt werden konnte(Beschluß vom 9. März 1960 - BVerwG VIII B 18.60 - in JR 1961 S. 114 = DVBl. 1960 S. 397 = ZMR 1960 S. 252 = NJW 1960 S. 979;Beschluß vom 22. Dezember 1961 - BVerwG VIII B 52.61 - in Buchholz BVerwG 310 § 60 VwGO Nr. 15).
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